IHR KONTAKT ZU UNS
Bitte verwenden Sie das Kontaktformular nicht um eine Hotelreservierung anzufragen! Eine Anfrage kann nur über das Formular auf der Detailseite des jeweiligen Hotels erfolgen!
FAQ
Wer darf die Möglichkeiten der Personights Hotelkooperation nutzen und zu günstigen Konditionen in den angeschlossenen Hotels wohnen?
- NUR aktive Mitarbeiter (also solche Personen die aktuell einen Arbeitsvertrag mit einem bei Personights gelisteten Hotel haben) sind berechtigt an ein anderes der Hotelkooperation angeschlossenem Hotel Buchungsanfragen zu versenden.
- Eine mögliche Übernachtung kann in Begleitung einer 2ten Person – eventuell auch mit Kindern – für eine oder mehrere Nächte erfolgen. Bereits in der Anfrage sollte der Mitarbeiter auf die Kinder und die Begleitperson hinweisen.
Dürfen die Mitarbeiter von SUBunternehmen (z.B. externe Reinigungsfirmen, Aushilfen oder Fahrdienste usw.) die Möglichkeiten der Kooperation nutzen und auch Anfragen stellen?
- NEIN, ein Missbrauch ist strafbar und kann zu einer Bezahlung der Übernachtung(en) zum Listenpreis führen, aber auch eine Strafanzeige nach sich ziehen.